Abschlüsse Sek II
Die Sekundarstufe II
Einführungsphase
Die einjährige Einführungsphase wird im Klassenverband geführt. Sie hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten. In allen Fächern wird ein Grundwissen vermittelt, das fundierte Wahlentscheidungen (Wahl von Schwerpunktfächern, Abiturprüfungsfächern, weiteren Fächern) ermöglicht.
Fächer, die als Prüfungsfach in der Qualifikationsphase gewählt werden sollen, müssen in der Einführungsphase belegt worden sein. Am Ende der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Da am Ende der Einführungsphase kein Abschluss erworben wird, macht ein Besuch dieser nur Sinn, wenn der Übertritt in die Qualifikationsphase beabsichtigt wird und realistisch erscheint.
Die Einführungsphase kann durch einen gleichwertigen Schulbesuch im Ausland ersetzt werden. Damit es nicht zu Problemen mit der Anerkennung des Auslandsjahres kommt, muss vorher mit dem Oberstufenkoordinator der Auslandsbesuch abgeklärt werden. Zudem sind ihm die Kursbelegungen anzuzeigen.
Qualifikationsphase
Am Kreisgymnasium St. Ursula werden die drei Profile A (sprachliches Profil), B (gesellschaftswissenschaftliches Profil) und C (naturwissenschaftliches Profil) angeboten. Abhängig von den einzelnen Profilen gelten folgende Belegungsverpflichtungen (s. Tabelle).
Legende zur Tabelle
(1) Die zweite Fremdsprache kann durch Deutsch ersetzt werden, die zweite Fremdsprache ist weiterhin zu belegen.
I Schwerpunktfächer, II Kernfächer, III Ergänzungsfächer

Flussdiagramme und Tabellen
Die Flussdiagramme stellen mögliche Fächerkombinationen dar, die jedoch nicht alle realisiert werden können.
Die Wahl der Profile
Am KSU ergibt sich das Profil aus den Fächerwahlen, da es für die Profile keinen vorgegebenen Fächerkanon gibt. Die Fächer und Kurse können aus einem Leistensystem ausgewählt werden, so dass hinsichtlich der Schwerpunktfächer und des 3. Prüfungsfaches fast alle Kombinationen gewählt werden können.
Alle Kernfächer, von denen zwei unter den Abiturprüfungsfächern enthalten sein müssen, sind beliebig kombinierbar und auch für die weiteren Prüfungsfächer gibt es kaum Einschränkungen.
Im Moment gibt es das in der Tabelle dargestellte folgendes Leistensystem.
Um ein möglichst großes Angebot an Prüfungsfächern zu ermöglichen, werden einige Kurse, z. B. Informatik, Französisch, Latein, Religion, Sport-P5, jahrgangsübergreifend unterrichtet. Dadurch ist das Leistensystem im Prinzip unveränderlich.
Es kann allerdings auf Grund von überdurchschnittlich großen oder kleinen Schüleranwahlen leicht modifiziert werden, so dass sich weitere Fächerkombinationen realisieren lassen können. Abhängig von der Anzahl der Wahlen kann sich auch die Möglichkeit ergeben, Physik als Leistungskurs anzubieten.
Abschlüsse und Berechtigungen
Über alle wesentlichen Regelungen werden die Schüler und Erziehungsberechtigten in Informationsveranstaltungen und in schriftlicher Form detailliert informiert. Zudem besteht immer die Möglichkeit, den Oberstufenkoordinator zu kontaktieren, wenn es um Detailfragen geht. Grundsätzlich können zwei Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Die allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife wird am Ende von Jahrgang 13 erworben. Das Ergebnis setzt sich zu zwei Dritteln aus den Leistungen in den Prüfungs- und weiteren Pflichtfächern der Qualifikationsphase (Block I) und zu einem Drittel aus den Leistungen in den 5 Prüfungsfächern in der Abiturprüfung (Block II) zusammen. Dabei müssen bestimmte Mindestanforderungen erreicht werden.
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. In einigen zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zulassung von besonderen Voraussetzungen abhängig, z. B. Durchschnittsnoten, Landesquoten, gewichteten Abiturnoten, Aufnahmeverfahren der Hochschulen.
Die Fachhochschulreife
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann bei Erfüllung bestimmter Bedingungen in der gymnasialen Oberstufe erworben werden, und zwar frühestens am Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase. Zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife ist in Verbindung mit dem schulischen Teil zusätzlich ein berufsbezogener Teil nachzuweisen, z. B. eine Ausbildung, ein einjähriger Freiwilligendienst oder ein Jahrespraktikum.
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Besuch der meisten deutschen Fachhochschulen. Damit es nicht zu Problemen mit der Anerkennung des berufsbezogenen Teils kommt, sollte vor dem Verlassen der Schule mit dem Oberstufenkoordinator über diesen Teil gesprochen werden.
