Vertretungen

1. Vorbemerkungen
Unterrichtsausfall ist in der Praxis an Schulen nicht zu vermeiden. Er kann aus verschiedenen Gründen eintreten:

Kurzfristiger Unterrichtsausfall:
–  Krankheit
–  Teilnahme an einer Lehrerfortbildungsmaßnahme
–  Teilnahme an einer Schulfahrt
–  Begleitung von Schülern zu Wettbewerben
–  Teilnahme an festgesetzten Dienstbesprechungen

Langfristiger Unterrichtsausfall:
–  Lang andauernde Krankheit
–  noch nicht besetzte Planstelle

2. Zielsetzung
Die vorliegende Regelung verfolgt zwei Zielsetzungen für kurzfristigen Unterrichtsausfall:
Es soll den Unterrichtsausfall minimieren, indem organisatorische Maßnahmen für Vertretungsunterricht durch eine andere Lehrkraft getroffen werden.
Der Vertretungsunterricht soll so organisiert und gestaltet werden, dass eine pädagogisch sinnvolle und angemessene Vertretungsstunde ermöglicht wird, die über die reine Beaufsichtigung der Schüler hinausgeht.

Diese Zielsetzung gilt analog bei langfristigem Unterrichtsausfall.

3. Vertretungsunterricht
3.1. Kurzfristiger Unterrichtsausfall
Der Unterricht in den Stunden 1-5 wird nach folgenden Kriterien vertreten:
a)  Unterricht durch Fachlehrer/innen, die in der Klasse Unterricht haben entweder als zusätzliche Plusstunde oder als vorgezogene Unterrichtsstunde
b)  Unterricht durch zur Verfügung stehende andere Fachlehrer/innen, wobei für die Vertretungsstunden entweder Aufgaben durch die nicht anwesende Fachlehrkraft oder durch eine in der Klasse unterrichtende Lehrkraft eines der Langfächer gestellt werden

Betroffener Unterricht in der sechsten Stunde oder am Nachmittag fällt aus oder wird, falls möglich, vorgezogen.

3.2. Langfristiger Unterrichtsausfall
Die Schule beantragt den Einsatz einer Feuerwehrlehrkraft, die den Unterricht für die Dauer der Abwesenheit der Fachlehrkraft übernimmt. Diese Maßnahme kann insbesondere bei langfristigen Erkrankungen und Eintritt in den Mutterschutz bzw. in die Elternzeit angewendet werden.

Im Einzelfall kann es aufgrund nicht zur Verfügung stehender außerschulischer Kräfte oder Lehrkräfte im Haus auch zum Ausfall des Unterrichts für einen begrenzten Zeitraum kommen. Dieser Unterrichtsausfall soll nach den Möglichkeiten der Schule durch Erteilung von Zusatzstunden nach Aufnahme des Unterrichts zumindest teilweise kompensiert werden.

4. Information der Lehrkräfte
Der Vertretungsplan kann im Lehrerzimmer oder im Internet eingesehen werden.

5. Information der Schüler
Die Schüler sind verpflichtet die Vertretungsregelungen, die auf dem Monitor im Forum bzw. auf iServ veröffentlicht werden, zu lesen.

Die Schüler werden möglichst frühzeitig über einen anstehenden Unterrichtsausfall und die Vertretungsregelung informiert. Die für den Vertretungsunterricht benötigten Fachunterrichtsmaterialien sind von den Schülern mitzubringen, sofern die Schüler mindestens einen Tag vorher über die Vertretungsregelung in Kenntnis gesetzt wurden.

6. Information der Eltern
Bei langfristigem Unterrichtsausfall werden die Eltern über die Vertretungssituation informiert. Falls terminlich möglich, können diese Informationen auch auf anstehenden Elternabenden an die Eltern weitergegeben werden.