Sicherlich haben Sie den Medien die neu getroffenen Regeln für die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Niedersächsischen Schulen entnommen. Demnach ist nur in Schritten die Wiederaufnahme des Unterrichts vor Ort geplant. Am Gymnasium Haselünne beginnt das „Lernen in der Schule“, also der Unterricht im Schulgebäude, demnach zu den folgenden Zeitpunkten:
ab | 11.05. | 18.05. | 25.05 | 03.06 | 15.06 |
Sek.II | 12 | 11 | |||
Sek. I | 9/10 | 7/8 | 5/6 |
Über Regelungen zur Wiederaufnahme des Unterrichts im Schulgebäude (z.B. Klassenaufteilung, Unterrichtsorganisation, Hygienemaßnahmen) werden wir rechtzeitig informieren.
Bis dahin organisieren wir das „Lernen zu Hause“:
Ab Mittwoch, den 22.04.2020, wenden wir die neuen Vorgaben des Kultusministeriums an. Alle Klassen, die noch nicht wieder in den Räumen des Gymnasiums unterrichtet werden, erhalten von allen Fachlehrern Aufgaben und Unterrichtsmaterialien.
Für die einzuplanende tägliche Bearbeitungszeit gelten folgende Richtzeiten:
Jg. 5-8: drei Zeitstunden
Jg. 9/10: vier Zeitstunden
Jg. 11/12: sechs Zeitstunden.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten.
Das Kultusministerium weist darauf hin, dass wegen der Unterschiedlichkeit der Rahmenbedingungen beim „Lernen zu Hause“ in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu Hause erstellte Arbeiten nicht bewertet werden. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann nach Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.
Um unsere Schülerinnen und Schüler bei andauernder Schulschließung oder bei eingeschränktem Schulbetrieb beim Lernen zu Hause zu unterstützen, bieten alle Lehrkräfte ihren Lerngruppen Kontaktmöglichkeiten (ggf. auch als digitalen Kontakt per Mail, Chat oder Videokonferenz) an.
Videokonferenz / Chat
Schulschließung und häusliches Lernen machen in deutlich größerem Umfang als bisher elektronische Kommunikation erforderlich. Aus diesem Grund wird daher vorrübergehend die Nutzung von Messenger- und Videokonferenzdiensten durch das MK erlaubt.
IServ beinhaltet dazu neuerdings ein Messenger-Modul sowie ein Modul für Videokonferenzen auf der Basis von BigBlueButton, die zu Unterrichtszwecken und für die erleichterte Kommunikation mit Schülern und Eltern verwendet werden können.
Weitere Hinweise:
- Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die Risikogruppen angehören
Sollten Schülerinnen und Schüler selbst einer Risikogruppe angehören oder im direkten familiären Umfeld mit einer Person einer Risikogruppe zusammenwohnen, so benachrichtigen Sie bitte die zuständige Klassenlehrerin/den zuständigen Klassenlehrer.
- Schülerbeförderung mit dem Bus
Bitte beachten Sie den Hinweis, dass das Tragen einer Schutzmaske bei der Schülerbeförderung empfohlen wird.
- Umgang mit Krankheitsfällen (Krankmeldung usw.)
Sollten Schülerinnen oder Schüler erkranken, so darf die Schule als Gemeinschaftseinrichtung nicht besucht werden. Ansonsten gilt die übliche Regelung für die Krankmeldung: telefonische Krankmeldung im Sekretariat und anschließende Einreichung der schriftlichen Bescheinigung.
- Kontaktaufnahme durch Lehrkräfte
Alle Lehrkräfte können über ihre Mailadressen kontaktiert werden. Weitere Kontaktmöglichkeiten können individuell geregelt werden.
- Schutzmaßnahmen wie Mund-Nase-Masken
Innerhalb der Schule ist das Tragen einer Schutzmaske unter Wahrung der Mindestabstände derzeit nicht verpflichtend, jedoch wird das Tragen einer solchen Maske empfohlen. Wird eine Schutzmaske getragen, so sind die Mindestabstände ebenfalls zwingend einzuhalten.
- Umgang mit Schulbesuch bei leichten Krankheitsanzeichen, vorsorglich zuhause bleiben?
Auch bei leichten Krankheitsanzeichen wird die Schule nicht aufgesucht!
- Sorge bei gefährdeter Versetzung
Für die Versetzungen zum Schuljahresende gelten die bestehenden Erlasse und Verordnungen. Nähere Regelungen werden vor dem Hintergrund der besonderen Situation folgen. Für Rückfragen zum Leistungsstand, wenden Sie sich bitte auch an die Klassen- und Fachlehrer.
- Hinweis zum Nutzen der Schul-E-Mailadresse
Bitte berücksichtigen Sie, dass in diesen Zeiten die wesentlichen Kommunikationsmedien Ihr Email-Account und der Ihres Kindes, der Vertretungsplan und die Homepage des KGH sind.
- Pausenverpflegung
Die Mensa bleibt bis zum 3. Juni geschlossen. Auch danach wird kein Mittagessen angeboten. Bitte sorgen Sie als Eltern für die Verpflegung Ihrer Kinder.
- Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften finden nicht statt.